Unsere Rechtsgebiete - Ihre Fragen

Familienrecht

Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate spezialisiert.

Rechtsanwältin Martina Stoof und Rechtsanwältin Annett Huber betreuen Sie im Familienrecht. Neben umfangreichen Fachkenntnissen - oftmals auch unter Berücksichtigung sozialrechtlicher und erbrechtlicher Aspekte - und persönlichem Einfühlungsvermögen erfordert die erfolgreiche Bearbeitung familienrechtlicher Mandate ein strategisch und taktisch durchdachtes Vorgehen. Es gilt daher: Kommen Sie möglichst früh zu einer ersten Beratung. Viele unnötige Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Verluste lassen sich dadurch vermeiden.

In den letzten Jahren hat sich im Familienrecht sehr verändert. Zahlreiche Gesetzesänderungen und die Entwicklung der Rechtsprechung gilt es in der Beratung und Vertretung zu berücksichtigen. Vertrauen Sie in unsere langjährige Kompetenz und Erfahrung.

Unser Augenmerk liegt auf interessengerechten und einvernehmlichen Lösungen. Wir moderieren Einigungsgespräche und entwickeln mit Ihnen verschiedene Lösungsansätze. Unsere Stärke liegt im Erstellen von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Umsetzung erfolgt durch einen Notar. Wir arbeiten mit Notaren und Mediatoren zusammen, um für Sie bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Auf diese Weise können oftmals zeit- und kostenaufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Sollte es dennoch zum Streitfall kommen, werden wir Sie erfolgreich vertreten und Ihre Interessen durchsetzen.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.

 
Schwerpunkte
  • Einvernehmliche Scheidung mit oder ohne Versorgungsausgleich
  • Scheidungsverfahren
  • Versorgungsausgleichsverfahren
  • Unterhaltsverfahren (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt)
  • Sorgerechts- und Umgangsverfahren
  • Vaterschaftsprozesse
  • Adoptionsverfahren
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Eheleuten
  • Rückforderung von Schenkungen
  • Ansprüche aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Erbrecht

Nach einem Erbfall kommt auf die Angehörigen neben der emotionalen Belastung oft noch die Klärung organisatorischer und rechtlicher Fragen zu. Häufig sehen sich Angehörige noch in der Trauerphase verschiedener Forderungen ausgesetzt.

Eine anwaltliche Beratung und Unterstützung schafft Klarheit. Aufgrund der Vielzahl von Fristen und Verstrickungen im Erbrecht empfehlen wir Ihnen, eine solche Beratung möglichst zeitnah nach dem Erbfall in Anspruch zu nehmen.

Ausführlich und in Ruhe erörtern wir mit Ihnen die erbrechtlichen Folgen, notwendige Maßnahmen und Ihre Rechte. Bei Bedarf übernehmen wir Ihre Vertretung. Unser Fokus liegt dabei schon aufgrund der familiären Bindungen auf einvernehmlichen und zügigen Lösungen.

Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein, werden wir zielstrebig Ihre Interessen durchsetzen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Ein mit Ihnen abgestimmtes taktisches Vorgehen in der Sache, fundierte rechtliche Kenntnisse und jahrelange Erfahrung in allen Bereichen des Erbrechts sind die Basis unserer Tätigkeit.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.
Schwerpunkte
  • Erbschaftsausschlagung
  • Ehegattenerbrecht (taktische Erbausschlagung)
  • Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsrecht
  • Schenkungsrecht
  • Vermächtnisse
  • Auskunftsrechte
  • Anfechtung von Testamenten
  • Erbunwürdigkeit
  • Erbschaftssteuer
  • Erbscheinverfahren
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz
  • Ansprüche gegen den Testamentsvollstrecker

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Jens Höer und Rechtanwältin Annett Huber sind Ihre Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Fragen.

Verhandlungsgeschick und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sind die Basis ihrer anwaltlichen Tätigkeit. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist das Recht so stark durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt, wie im Arbeitsrecht.

Eine kompetente Vertretung setzt deshalb zwingend die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung voraus - auch um erfolgreich zu verhandeln.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.
Schwerpunkte
  • Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Fristlose Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Befristete Arbeitsverträge, Teilzeit
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Lohn und Gehalt
  • Gratifikationen, Tantiemen, Provisionen
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Abmahnung
  • Überstunden
  • Erteilung und Prüfung Zeugnis

Strafrecht

Eine erfolgreiche strafrechtliche Vertretung beginnt nicht erst bei der Verteidigung im Gerichtsaal. Vielmehr ist eine anwaltliche Beratung sofort im Falle einer Strafanzeige oder bei Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die eigene Person anzuraten. Schon aufgrund der emotionalen Belastung sollten Sie sich rechtlichen Beistand nehmen. Im Laufe der Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und zu gebrauchen. Dies fängt bei der Akteneinsicht oder einer möglichen Einlassung gegenüber den Behörden an. Auf diese Weise lassen sich bereits weitere Ermittlungen und auch Strafprozesse oftmals verhindern.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Göde steht Ihnen zur Seite. Er nimmt sich Zeit für Sie, um alle Fakten für eine erfolgreiche Verteidigung zusammenzutragen. Mit der Erfahrung aus zahlreichen Ermittlungs- und Strafverfahren, sowie Ruhe und Konsequenz wird er Sie durch das Verfahren leiten.

Als Opfer von schweren Straftaten sollten Sie sich im Rahmen der Nebenklage anwaltlich vertreten lassen. Psychologischer Beistand und die rechtliche Unterstützung der Staatsanwaltschaft sind dann die Aufgabe des Anwalts. Als Nebenkläger ist es möglich, Einfluss im Prozess und auf die Strafe des Täters zu nehmen. Die Kosten für die Vertretung der Nebenklage hat der Täter im Falle einer Verurteilung zu tragen.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.

Verkehrsrecht

Sie hatten einen Unfall? Ihnen wird ein Verkehrsverstoß vorgeworfen? Ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl liegt in Ihrem Briefkasten? Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Wenden Sie sich an uns. Rechtsanwalt Marcel Göde und Rechtsanwalt Jens Höer beraten und betreuen Sie zuverlässig.

Bei Verkehrsunfallsachen geht es um die Klärung der Schuldfrage und eine schnelle Regulierung des Schadens, denn Sie wollen Ihren Schaden zügig und umfassend ersetzt haben. Dann warten Sie nicht ab. Die Haftpflichtversicherer regulieren immer zögerlicher und unvollständiger. Die Anwaltskosten hat der Gegner entsprechend seiner Haftungsquote zu tragen.

Neben einer polizeilichen Unfallaufnahme ist vor allem die Sicherung von Beweisen entscheidend. Es muss sofort gehandelt werden. Mit unseren kooperierenden Sachverständigen kann eine Beweissicherung vor Ort erfolgen. Achtung - bereits die erste Schilderung des Unfallgeschehens sollte unbedingt der Anwalt übernehmen. Der Inhalt der Polizeiakte ist für Haftungsfragen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nicht unwesentlich.

Bei schweren Personenschäden ist neben Einfühlungsvermögen ein akribisches Vorgehen in der Sache unter Berücksichtigung sämtlicher Fakten und rechtlichen Aspekten gefragt. Nutzen Sie unser gesamtes Angebot.

Zu einer erfolgsversprechenden Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldsachen genügt es nicht, den Inhalt des aktuellen Bußgeldkatalogs zu kennen. Besondere Bedeutung kommt hier verfahrensspezifischen Kenntnissen und einer guten Prozesstaktik zu.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.
Schwerpunkte
  • Unfallsachen
  • Bußgeldsachen
    • Geschwindigkeitsverstöße
    • Rotlichtverstöße
    • Parkverstöße
  • Verkehrsstraftaten
    • Fahrlässige Körperverletzung
    • Unfallflucht
    • Alkoholstraftaten
  • Anordnung einer MPU
  • Führerscheinentzug
  • Androhung einer KfZ-Stilllegung

Agrarrecht

Land- und forstwirtschaftliche Sondererbrechte / Erbmediation

Das Agrarrecht umfasst alle rechtlichen Herausforderungen, die sich Land- und Forstwirten stellen können. Um Ihnen als Land- und Forstwirt mit großer Expertise beistehen zu können, sind wir im Agrarrecht auf das land- und forstwirtschaftliche Sondererbrecht spezialisiert. Kanzleiintern können wir dazu die Schnittmenge zum Familien- und Sozialrecht abdecken.

Land- und Forstwirtsfamilien weisen meistens eine lange familiäre Tradition auf – denn durch landwirtschaftliche Sondererbrechte wird das Fortbestehen der Betriebe gesichert. Im Land Brandenburg trat dazu im Juni 2019 das Gesetz über die Höfeordnung in Kraft: Hieraus ergeben sich viele Fragen zum Ob, Wie und Wann des Vererbens und zur Bewertung des Nachlasses – hierzu stehen wir Betriebsinhabern, Erben, weichenden Erben und Vermächtnisnehmern zur Seite.

Um den Familienfrieden zu sichern, können in erbrechtlichen Streitigkeiten durch eine Mediation sehr zufriedenstellende und nachhaltige Lösungen von den Familienmitgliedern gemeinsam erarbeitet werden. Das gilt natürlich auch für jedes andere Krisenmanagement, ganz aktuell etwa im Verhältnis der Landwirte zu Verbrauchern, Umwelt- und Tierschützern.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.
Schwerpunkte
  • Vererben nach der Höfeordnung
  • Vererben als Landgut
  • Vererben nach allgemeinem Erbrecht
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Verträge zur Unternehmensnachfolge
  • (Vorsorge-)Vollmachten
  • Abfindung
  • Altenteil
  • Nießbrauch
  • Wohnrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbmediation

Jagdrecht

Das Jagdrecht gliedert sich in viele einzelne Jagdgründe: Das Jagdrecht, das dem Eigentümer einer bejagbaren Fläche zusteht, das Jagdausübungsrecht, das einem Jagdausübungsberechtigten erteilt wird, das Waffenrecht, das das Besitzen und Führen einer Waffe zur Jagdausübung erlaubt, das Wildschadensrecht, das die Ansprüche der Eigentümer bzw. Pächter der bejagbaren Flächen gegen den Jagdausübungsberechtigten begründet.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.
Schwerpunkte
  • Gemeinschaftliche Jagdbezirke
  • Jagdgenossenschaften
  • Eigenjagden
  • Befriedete Bezirke
  • Jagdpachtverträge
  • Begehungsscheine
  • Wildfolgeregelungen
  • Persönliche Eignung für die Erlaubnis nach dem Waffengesetz
  • Aufbewahrung von Jagdwaffen
  • Wildschadensregulierung
  • Wildschadensvereinbarungen

Sozialrecht

Rechtsanwältin Annett Huber ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um sozialrechtliche Fragen geht. Wenn Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde oder Sie mit der Feststellung des Grades der Behinderung nicht einverstanden sind, muss gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt oder im Falle eines ablehnenden Widerspruchsbescheides Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Für die Einlegung eines Widerspruches oder die Erhebung einer Klage sind Fristen zu beachten, daher ist eine schnelle und fachlich kompetente Beantwortung Ihrer Fragen und eine Beratung zur Erfolgsaussicht des Widerspruchs oder des Klageverfahrens erforderlich. Langjährige Erfahrung und der sensible Umgang mit Ihren höchstpersönlichen Fragen garantieren Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Sozialrechts.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.

Immobilienrecht

Unsere Kanzlei betreut Sie in sämtlichen Fragen rund um Haus und Hof.

Rechtsanwalt Marcel Göde berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Ihre Immobilie abzusichern.

Nicht selten werden notarielle Verträge unterzeichnet, ohne dass der juristische Laie sich auch nur im geringsten klar darüber ist, was beispielsweise die Begriffe Auflassung oder Auflassungsvormerkung bedeuten und welche rechtlichen Folgen hinter diesen Begriffen stehen.

Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich schon vor Unterzeichnung eines Hauskaufvertrages beraten. Die Kosten für eine dezidierte anwaltliche Beratung sind gegenüber den geschlossenen Kreditverträgen, welche einen oftmals den Großteil des Lebens begleiten geringfügig.

Aber auch wenn Sie bereits sämtliche Verträge geschlossen und allerlei Eintragungen im Grundbuch erfolgt sind, ist es in jedem Verfahrensstadium sinnvoll, sich rechtlichen Beistand zu holen, sollte es zu Streitigkeiten bezüglich Ihres Grundstücks oder Hauses kommen.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.
Schwerpunkte
  • Grundbuch
  • Hauskauf
  • Hausverkauf
  • Auflassung
  • Auflassungsvormerkung
  • Grundstückskaufverträge
  • Grunddienstbarkeiten
  • Allgemeine Fragen zum Grundstück oder Ihrer Immobilie