Kosten

Wir werden Sie von Anfang an über die Höhe der zu erwartenden Kosten und Gebühren unserer Tätigkeit aufklären, um Unsicherheiten vorzubeugen. Auch das Kostenrisiko im Falle eines gerichtlichen Vorgehens werden wir offen mit Ihnen besprechen. Uns ist bewusst, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ansonsten nicht möglich ist. Auf die Möglichkeit der Beantragung von Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe weisen wir Sie hin und unterstützen Sie bei Bedarf. Fragen Sie uns.

Rechtsschutzversicherung

"Sind Sie rechtsschutzversichert?" So wird eine der ersten Fragen beim Anwalt lauten. Sollten Sie diese Frage bejahen können, wird Ihre Versicherung zumindest die Kosten einer anwaltlichen Beratung, meistens sogar die Kosten des gesamten Rechtsstreits übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass das jeweilige Rechtsproblem vom Versicherungsschutz erfasst ist. Dies können Sie vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen. Gerne übernehmen wir als zusätzliche Serviceleistung diese erste Deckungsanfrage für Sie. Dies erspart in der Regel Zeit und aufwändige Nachfragen.

Beratung

Mündet die Beratung in ein Mandat, so ist die Beratung oder auch sogenannte "Erstberatung" grundsätzlich kostenfrei. Wollen Sie ausschließlich beraten werden oder entscheiden Sie sich gegen eine weiterführende Beauftragung, so ist die Beratung kostenpflichtig. Die Kosten bemessen sich an Aufwand und Zeit. Der beratende Anwalt wird mit Ihnen vor dem Gespräch die anfallenden Kosten erörtern und mit Ihnen eine Vereinbarung über die zu entrichtende Vergütung treffen.

Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Sollten Sie weder rechtsschutzversichert sein noch über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu können, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Entsprechende Antragsformulare mit Merkblättern stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Einzelheiten zur Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe und dem entsprechenden Antrag werden wir Ihnen erläutern. Auch beim Ausfüllen des Antrags unterstützen unsere Mitarbeiter Sie gerne.

Beratungshilfe

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, für die Kosten einer anwaltlichen Beratung aufzukommen, können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine anwaltliche Beratung besorgen. Diesen Berechtigungsschein und eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 € bringen Sie dann zum Beratungsgespräch in die Kanzlei mit.

Außergerichtliche Vertretung

Auch im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, mit Ihnen gesonderte Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Vereinbart werden können Stundenhonorare oder Pauschalhonorare. Wird keine gesonderte Vereinbarung getroffen, rechnet der Anwalt gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das bedeutet, dass die Rechtsanwaltsgebühren sich nach dem Gegenstandswert der streitigen Rechtsangelegenheit bemessen. Diesen wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt mitteilen, ebenso wie die zu erwartende Gebühr. Auch über die Höhe des Streitwerts kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Fragen Sie nach und sprechen Sie mit uns. Wir bemühen uns gerne, eine interessengerechte Regelung mit Ihnen zu finden.

Gerichtliche Vertretung

Bei einer gerichtlichen Vertretung sind wir grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Gebühren mit Ihnen abzurechnen. Die Gebühren sind abhängig vom Streitwert. Eine Abrechnung unterhalb der gesetzlichen Gebühren kann nur im Ausnahmefall erfolgen, Vergütungsvereinbarungen über höhere Vergütungen sind möglich. Wir werden mit Ihnen vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens das zu erwartende Kostenrisiko ausführlich besprechen.