Die Online-Scheidung
Die Scheidung Online erspart Ihnen nicht die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für das Scheidungsverfahren, aber beschleunigt diese. Einige Punkte sollten Sie beachten:
Eine Scheidung Online empfiehlt sich, wenn sämtliche mit der Trennung und Scheidung verbundenen Fragen geklärt sind. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Ansprüche verfallen oder in nachfolgenden kostenintensiven Prozessen geltend gemacht werden. Es drohen dann Rechtsnachteile oder erhebliche weitere Kosten.
Lassen Sie sich persönlich oder telefonisch von unserem Fachanwalt beraten, falls noch Klärungsbedarf hinsichtlich einzelner Fragen besteht.
Die Scheidung Online erspart Ihnen nicht den Gang zum Gericht. Sie werden im Scheidungstermin vor dem Gericht persönlich angehört. Dies ist zwingend durch das Prozessrecht vorgeschrieben.
Die Gebühren einer Scheidung sind streitwertabhängig. Der Streitwert wird dabei vom Gericht festgesetzt und richtet sich nach Ihren Einkommen.
Besprechen Sie mit uns die Gebühren und die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Eheleute eine Vereinbarung darüber treffen, wer die Kosten in welchem Verhältnis trägt.
Vor Einreichen des Scheidungsantrages muss das Trennungsjahr annähernd abgelaufen sein. Der Ablauf des Trennungsjahres ist zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung.