Die Online-Scheidung

Die Scheidung Online erspart Ihnen nicht die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für das Scheidungsverfahren, aber beschleunigt diese. Einige Punkte sollten Sie beachten:

Eine Scheidung Online empfiehlt sich, wenn sämtliche mit der Trennung und Scheidung verbundenen Fragen geklärt sind. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Ansprüche verfallen oder in nachfolgenden kostenintensiven Prozessen geltend gemacht werden. Es drohen dann Rechtsnachteile oder erhebliche weitere Kosten.
Lassen Sie sich persönlich oder telefonisch von unserem Fachanwalt beraten, falls noch Klärungsbedarf hinsichtlich einzelner Fragen besteht.

Die Scheidung Online erspart Ihnen nicht den Gang zum Gericht. Sie werden im Scheidungstermin vor dem Gericht persönlich angehört. Dies ist zwingend durch das Prozessrecht vorgeschrieben.

Die Gebühren einer Scheidung sind streitwertabhängig. Der Streitwert wird dabei vom Gericht festgesetzt und richtet sich nach Ihren Einkommen.
Besprechen Sie mit uns die Gebühren und die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Eheleute eine Vereinbarung darüber treffen, wer die Kosten  in welchem Verhältnis trägt.

Vor Einreichen des Scheidungsantrages muss das Trennungsjahr annähernd abgelaufen sein. Der Ablauf des Trennungsjahres ist zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung.

    Scheidungsformular

    Wer stellt den Scheidungsantrag:

    EhefrauEhemann

    Angaben Ehefrau

    Vorname

    Nachname

    Straße, Hausnr.

    PLZ, Ort

    Staatsangehörigkeit

    Berufliche Tätigkeit

    Durchschnittlicher Nettoverdienst

    Angaben Ehemann

    Vorname

    Nachname

    Straße, Hausnr.

    PLZ, Ort

    Staatsangehörigkeit

    Berufliche Tätigkeit

    Durchschnittlicher Nettoverdienst

    Angaben zur Heirat / Trennung

    Heiratsdatum

    Heiratsort

    Seit wann leben Sie getrennt "von Tisch und Bett"?

    Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu?

    janein

    Sollen die Anwaltskosten für die Scheidung geteilt werden?

    janein

    Gemeinsame Kinder

    Vorname, Name, Geburtsdatum:

    Vorname, Name, Geburtsdatum:

    Vorname, Name, Geburtsdatum:

    Bei wem leben die Kinder?:

    EhefrauEhemann

    Soll es nach der Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht bleiben?

    janein

    Gibt es Vereinbarungen zwischen den Eheleuten?

    zur Ehewohung

    janein

    zum Haushalt

    janein

    zum Kindesunterhalt

    janein

    zum Ehegattenunterhalt

    janein

    zum Sorgerecht

    janein

    zum Umgangsrecht

    janein

    durch Ehevertrag / notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

    janein

    Wie können wir Sie bei eventuellen Rückfragen erreichen?

    E-Mail:

    Telefon:

    Haben Sie sonstige Angaben oder Fragen?:

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    Gerne können Sie sich jederzeit auch direkt an mich wenden.
    Sie erreichen mich telefonisch unter 03378/801935, oder per E-Mail unter info@kanzlei-stoof.de.
    Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.