Die Online-Scheidung

Die Scheidung Online erspart Ihnen nicht die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für das Scheidungsverfahren, aber beschleunigt diese. Einige Punkte sollten Sie beachten:

Eine Scheidung Online empfiehlt sich, wenn sämtliche mit der Trennung und Scheidung verbundenen Fragen geklärt sind. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Ansprüche verfallen oder in nachfolgenden kostenintensiven Prozessen geltend gemacht werden. Es drohen dann Rechtsnachteile oder erhebliche weitere Kosten.
Lassen Sie sich persönlich oder telefonisch von unserem Fachanwalt beraten, falls noch Klärungsbedarf hinsichtlich einzelner Fragen besteht.

Die Scheidung Online erspart Ihnen nicht den Gang zum Gericht. Sie werden im Scheidungstermin vor dem Gericht persönlich angehört. Dies ist zwingend durch das Prozessrecht vorgeschrieben.

Die Gebühren einer Scheidung sind streitwertabhängig. Der Streitwert wird dabei vom Gericht festgesetzt und richtet sich nach Ihren Einkommen.
Besprechen Sie mit uns die Gebühren und die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Eheleute eine Vereinbarung darüber treffen, wer die Kosten  in welchem Verhältnis trägt.

Vor Einreichen des Scheidungsantrages muss das Trennungsjahr annähernd abgelaufen sein. Der Ablauf des Trennungsjahres ist zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung.

Scheidungsformular

Wer stellt den Scheidungsantrag:
EhefrauEhemann
Angaben Ehefrau
Vorname
Nachname
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
Staatsangehörigkeit
Berufliche Tätigkeit
Durchschnittlicher Nettoverdienst
Angaben Ehemann
Vorname
Nachname
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
Staatsangehörigkeit
Berufliche Tätigkeit
Durchschnittlicher Nettoverdienst
Angaben zur Heirat / Trennung
Heiratsdatum
Heiratsort
Seit wann leben Sie getrennt "von Tisch und Bett"?
Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu?
janein
Sollen die Anwaltskosten für die Scheidung geteilt werden?
janein
Gemeinsame Kinder
Vorname, Name, Geburtsdatum:
Vorname, Name, Geburtsdatum:
Vorname, Name, Geburtsdatum:
Bei wem leben die Kinder?:
EhefrauEhemann
Soll es nach der Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht bleiben?
janein
Gibt es Vereinbarungen zwischen den Eheleuten?
zur Ehewohung
janein
zum Haushalt
janein
zum Kindesunterhalt
janein
zum Ehegattenunterhalt
janein
zum Sorgerecht
janein
zum Umgangsrecht
janein
durch Ehevertrag / notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
janein
Wie können wir Sie bei eventuellen Rückfragen erreichen?
E-Mail:
Telefon:
Haben Sie sonstige Angaben oder Fragen?:

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Gerne können Sie sich jederzeit auch direkt an mich wenden.
Sie erreichen mich telefonisch unter 03378/801935, oder per E-Mail unter info@kanzlei-stoof.de.
Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.