Kein Sorgerecht nach häuslicher Gewalt

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Main) hat entschieden (Beschl. v. 10.09.2024, Az. 6 UF 144/24), dass einem Vater, der die Mutter der gemeinsamen Kinder wiederholt bedroht und misshandelt, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder entzogen wird.

Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Das OLG wies die Beschwerde eines Vaters gegen die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter zurück (Beschl. v. 10.09.2024, Az. 6 UF 144/24). Der Mutter war vom Amtsgericht Frankfurt (Main) die alleinige elterliche Sorge übertragen worden. Nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann die Übertragung der Alleinsorge bei getrenntlebenden Eltern auf einen Elternteil erfolgen, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Das Gericht stellte klar, dass miterlebte häusliche Gewalt eine besondere Form der Kindesmisshandlung darstellt. Aufgrund des hohen Aggressionspotenzials des Vaters und seiner Missachtung gerichtlicher Schutzanordnungen sei eine Zusammenarbeit der Eltern nicht zumutbar. Der Vater ist nicht in der Lage, angemessenen und respektvoll mit der Mutter der gemeinsamen Kinder umzugehen.

Häusliche Gewalt kommt in vielen Familien vor. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland ca. 265.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert und betrifft überwiegend Frauen. Die Dunkelziffer ist noch weit höher, denn viele Opfer scheuen sich davor, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade in Familien leiden nicht nur die unmittelbar betroffenen Opfer darunter, sondern auch andere Familienangehörige. Insbesondere für Kinder führt die miterlebte Gewalt zu Traumata und gesundheitlichen Schäden. Scheuen Sie sich nicht davor, Hilfe in Anspruch zu nehmen und seien Sie aufmerksam, wenn andere Menschen Hilfe brauchen.

Wir beraten Sie gern.