I. Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2020

Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wurde zum 01.01.2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

1. die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder,
2. den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie
3. die Selbstbehalte.

1. Bedarfssätze für Kinder

Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2020:

  • für Kinder der 1. Altersstufe (0-5 Jahre) 369 EUR (Anhebung um 15 EUR),
  • für Kinder der 2. Altersstufe (6-11 Jahre) 424 EUR (Anhebung um 18 EUR) und
  • für Kinder der 3. Altersstufe (12-17 Jahre) 497 EUR (Anhebung um 21 EUR).

2. Bedarf von Studierenden

Der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, steigt von bisher 735 EUR auf 860 EUR.

3. Selbstbehalte

Gegenüber den Ansprüchen:

von minderjährigen Kindern und volljährigen unverheirateten Kindern
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt der notwendige Selbstbehalt des

  • nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 960 EUR (statt bisher 880 EUR) und
  • des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.160 EUR (statt bisher 1.080 EUR)

von Ehegatten bzw. der Mutter oder des Vaters eines nicht ehelichen Kindes
beträgt der Eigenbedarf des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen ab dem 01.01.2020 1.280 EUR und des nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.180 EUR.

von Eltern
steigt der Selbstbehalt von bisher 1.800 EUR auf 2.000 EUR.

Link auf Düsseldorfer Tabelle

II. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Die Änderungen beim Kindesunterhalt führen ab 01.01.2020 auch zu Änderungen beim Bezug von monatlichen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz:

für Kinder (bis 5 Jahre) 165,00 €
369,00 Euro abzüglich 204,00 Euro Kindergeld,
für Kinder (6 - 11 Jahre) 220,00 €
424,00 Euro abzüglich 204,00 Euro Kindergeld,
für Kinder (12 - 18 Jahre) 293,00 €
497,00 Euro abzüglich 204,00 Euro Kindergeld.